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Vereinnahmung reeller Menschen in der MATRIX

Unter OPTION I wird im intellektuell juristischen Schlendrian, via Substanz- via zwischenmenschlichen-, hin zu Landes-Verrat, aus der OPTION II bestenfalls

W-Wahrnehmung ein %1-politisch korrekter Vertrag: Für einen Vertragsabschluss ist im Sinne von (i.S.v.) Art. 1 Abs. 1 des Schweizer OR die %5-Rechts- und Handlungsfähigkeit der Parteien erforderlich, die sich im %6-Rechtsbindungswille, mit der die *3-Willenserklärungen der Vertragspartner +2 ausgetauscht werden müssen zeigt. Dafür ist eine in den objektiven und subjektiven wesentlichen Punkte ?0-illusorische Übereinstimmung erforderlich die Zeit braucht, sodass sie zu einem ZG-zeitgeist-konform %1-normativen oder tatsächlichen Konsens führt.

I-Konzeptualisierung deren Beschränkung auf die Rechtsfähig; die hat jemand und ist damit zu sein, der selbständiger Träger von Rechten und Pflichten ist. Die Rechtsfähigkeit der natürlichen und juristischen Personen ist in Art. 11 und 53 ZBG verankert. Die Handlungsfähigkeit damit ist gegeben, wenn die Volljährigkeit gem. Art. 14 ZGB und die Urteilsfähigkeit nach Art. 16 ZGB vorliegend ist. Die Urteilsfähigkeit beinhaltet die Fähigkeit zur ?0-Willensbildung und nach *3-eigenem Willen zu handeln.

a-Gewissen ein Bestandteil einer auf %1-Rechtsbindungswilligkeit beruhender %6-Willenserklärung als  Wille einer Partei, eine spezifische, für sich %5-verbindliche Rechtsfolge zu veranlassen.

X-Substanz wird die Manifestation einer %6-Willenserklärung als Fundament eines Rechtsgeschäfts. Es ist die Rm-Kundgabe des Willens zur Begründung, Änderung oder Beendigung eines Rechts oder Rechtsverhältnisses. Nach i.S.v. Art. 1 Abs. 2 OR kann eine Willenserklärung ausdrücklich oder konkludent (schlüssig) erfolgen. Des Weiteren gibt es unmittelbare und mittelbare Willenserklärungen. Bei einer unmittelbaren Willenserklärung stehen die Beteiligten in direkter Kommunikation. Besteht zwischen der Kundgabe und Kenntnisnahme ein Übermittlungsvorgang, dann spricht man von einer mittelbaren Willenserklärung.

Nur auf solchen X-existentiellen Temperamenten basierende Manifestationen sind der rechtlich relevanten menschlichen Existenz zuzubilligen. Alles andere zieht gemäss Diagnose, in Gulags Repression, und in Konzentrationslagern, Liquidation nach sich beginnend mit den "wissenschaftlich" organisierten §3-Vorurteilen, via allgemeinbegriffliche Pre-Trans-Traps hin zu Mobbing, Kreuzigung, im internationalen Völkerrecht, Krieg und Völkermord hin zur Selbstzerstörung der Menschheit, am Abgrund hin zum nächsten Schritt in der leeren Hoffnung, dass dieser OPTION I Phoenix immer wieder aus seiner Asche aufersteht.

Entsprechend versteht das heutige Schweizer Recht unter Landesverrat all jene Tatbestände, welche die Operationen der Schweizer Armee gefährden oder Geheimnisse im Zusammenhang mit der Landesverteidigung preisgeben (Art. 266-267 StGB). Von Hochverrat spricht man, wenn mit Gewalt versucht wird, die bestehende Verfassung abzuändern, die Behörden abzusetzen oder handlungsunfähig zu machen oder einen Teil des Staatsgebiets abzutrennen (Art. 265 StGB). Das hat inzwischen Tür und Tor für den Verrat am Sinn und Geist der Bundesverfassung gefördert; mit der seit 1991 als %1-politisch korrekt geförderten Psycho-Politik, z.B. im arroganten Staatsstreich 2007, für den sich Christoph Blocher ignorant hingab, hin zur oben ausgeführten %5-Vereinnahmung reeller Menschen an der Arglist der Zeit, und das hin zur mit Spin angestrebten Volksmehrheit, zur schrittweisen Abschaffung der Souveränität der Schweiz zum Wohle der Eliten mit einem dann erweiterten globalen Herrschaftsanspruch und als mediale Zeitgeistsprecher...

Es war einmal ein "Gott", in der intellektuellen Evolution ist bei den Zürcher Philo-Theo-logen eine "starke literarischer Figur" nun im Sprachgebrauch schamlos der Zeitgeist geworden. Aus dem wirklichen Geist des Schöpfergottes hat Jesus für reelle Menschen, jene, die an ihn glauben, den B3-Weg, der in B4-Wahrheit zur B5-LebensX-erfüllung am dafür vom Schöpfer für jeden Menschen geschaffenen X-Wesen führt, damit als Erster, eigentlich die OPTION II mit "Seelenfitness" verkündet. Am Palmsonntag war die Masse unter OPTION I von der Arglist der Zeit besessen, Jesus zu IHREM König zu machen. Er widerstand dieser Arglist seiner Zeit, wie die Eidgenossen 1291-1798, zur Überwindung deren Krise 1481, Niklaus von Flüe, 1848 Bundesrat Ulrich Ochsenbein, im 2. Weltkrieg General Henry Guisan und schliesslich 1992 Christoph Blocher und die Mehrheit der Stimmenden, die noch aufrechten Schweizer, jeweils gegen die europäischen "Super-Zeitgeistmächte" - wo sind sie geblieben...

Es geht um mehr als mit Fallstudien davon auszugehen, dass zuerst einmal mit kritischem Positivismus, mit blossen Annahmen über Ontologie als substanzleere Lehre von Leerstühlen über des Seiende, das es ja ohne Substanz gar nicht gibt, und der  Epistemologie als der Voraussetzungen für implizit lediglich formale OPTION I Erkenntnis, also konkret, Know-how darüber, wie man jede Substanz bis hin zu deren Schöpfer, überspielen (Intellekt), unterdrücken (Gulag) und liquidieren (Konzentrationslager) kann. Das beginnt an Unis mit Vorlesungen über personen-neutralem "Humanismus" den Studenten suggerierend, diese Früchte des Baumes der letztlich bloss philosophischen Erkenntnisse, bedürften keines Gewissens mehr, das man diese vielmehr, auf jeden Fall bei Prüfungen, und vor Gericht, als Subjektivität für eine OPTION I Karriere auszumerzen lernen muss. Damit bekommte keine reeller Mensch mehr Recht, nur das OPTION I System im Sinne der Rechtswissenschaft; auf Kosten des für die OPTION II zu dumm verkauften Volkes! Also lernt man Fallstudien zu erstellen mit der Annahme dass es

  1. keine relevante Wirklichkeit bzw. für den Bezug zum Fall, dazu keine Theorie gibt, wie es das unter OPTION I ja gar nicht geben darf (es gibt nur eine Option für den "Menschen", und das ist OPTION I; Un- oder Andersgläubig darüber verdienen es nicht zu leben, sind also vogelfrei so der wahre Antichrist). Man hat also zuerst einmal gewissermassen unbelastet und unbeeinflusst, also gewissenlos von vorherigem Wissen auszugehen kann und Meinungen wie Tatsachen als fallrelevant aufzunehmen. Damit kann man das kritisch hin zu seinen verstecken Absichten (als Politiker, Verteidiger, Bankster & Co.)

  2. die Theorien des Gegner zerpflückend, Auslassungen in vorhandenen formalen Theorien beliebig vereinnahmend damit füllen, gewissermassen den rechtsfreien Raum für sich, Themen besetzend, ausnutzen, statt das Recht z.B. in der Schweiz im Geiste ihrer Bundesverfassung dafür anzuwenden, um reellen Menschen zur Ihrer OPTION II zu verhelfen...

  3. Es geht dann vielmehr um die explizite Vereinnahmung in eine "soziale Konstruktion der Wirklichkeit", d.h. Beteiligte (Juristen im Gericht) und Betroffene, der im Zeitgeist vorherrschenden OPTION I mit aller verfügbaren Arglist, d.h. u.a. sogar wieder den Geist der Schweizerischen Bundesverfassung, vom Gewissen schon lange nicht mehr zu reden, zu unterwerfen!

  4. Dazu identifiziert man die Anomalien, also Abweichungen der %1-politischen korrekten Norm, hin zur %5-Manipulation Unwilliger und Unwissender mit einer Massenattraktivität versprechenden %6-Projketion als Legitimität an Stelle von Intimität...

So verwendet man solche Fallstudien zur OPTION I Konditionierung als Unterrichtsmethoden, explizit bei Juristen, vergleichbar zu einem Schauspiel im Rahmen der Gesetze mit anschliessender gerichtlich bewirkter Ausrichtung von PRE-TRANS-Störanden der OPTION I-TRAP. In deren 623-Konzentrations-Lagern gibt es Rollen für mitwirkende Juristen, die aus Meinungen, Aussagen und Beweisen gleicherweise undifferenziert eine Situation als Fall evolutioniert. Rudolf Höss hat das im KZ Auschwitz bis zur effizienten industriellen Liquidation von reellen Menschen perfektioniert. Die Herausforderung dabei war es, die Rollen so mit Human Ressource Management zu gestalten, dass die Menschen sie ohne störende Gewissensbisse über die Bühne brachten. Wie vorher, den ganzen Tag Menschen durch Genick zu erschiessen, hielt nämlich kaum der härteste SS-Scherge nicht aus, zudem war das materiell ineffizient. Aber das Psychiater den ganzen Tag von den Betroffenen hunderte Gutachten unterschieben, die dann deren Todesurteil bedeuteten, das hielten sie aus, denn sie verdienten gut damit. So das Schreckliche "richtig" fragmentierend, bringt man Personen im Rahmen ihrer vom Management zugewiesenen Fähigkeiten und Handlungsfreiheiten dazu, ihre fremdbestimmte Rolle, als reeller Mensch mit humanwissenschaftlich organisiert, vorurteilsbehafteten Denkkatastrophen fremdbestimmt, zu deren pre-trans-trappender Exekution zur Systemerhaltung beizutragen. Das Ziel ist also nicht das Finden einer Lösung für ein Problem der Lebenserfüllung eines reellen Menschen, sondern die Aufrechterhaltung der OPTION I, wo sie bisher nicht oder nur unzureichend beobachtet wurde. So ging es in der Anfangsphase des Holocaust darum, den Stress der Henker auf ein "menschenwürdiges" Mass zu reduzieren. Beim Jus-Studium geht es entsprechend darum, die noch vorhandenen Gewissensregungen (Seele), als der zur Selektion führenden Mutation bei Examen und später vor Gericht dem "objektiven Wohle aller... Systemhüter..." zu überwinden...

Die Aufgabe der auf dem römischen Recht basierenden Rechtssystematik besteht also in der Gliederung und Abgrenzung der einzelnen Rechtsgebiete als Grundlage für die Rechtsanwendung mit dem Ziel, einen
widerspruchsfreien Regelungs- und Bedeutungszusammenhang der einzelnen Rechtsnormen und der Rechtsordnung insgesamt zu entwickeln. Innerhalb der einzelnen Rechtsgebiete, Gesetze und Rechtsinstitute sucht die systematische Auslegung nach rechtslogischen Zusammenhängen der einzelnen Vorschriften und ihrem rechtlich maßgeblichen Inhalt. Rechtssystematik ist somit ein wesentliches Merkmal der Rationalität des modernen Rechts im Sinne Max Webers sowie weltanschaulich neutraler säkularer Normgebung. Bevor z.B. in Deutschland ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschluss vorgelegt wird, ist er dem Bundesministerium der Justiz zur Prüfung in rechtssystematischer und rechtsförmlicher Hinsicht (Rechtsprüfung) zuzuleiten (§ 46 GGO). Die Rechtsprüfung dient dazu, das Bundesrecht in sich widerspruchsfrei und möglichst übersichtlich zu gestalten. Entsprechend versucht die substanzlos undemokratische EU und das Internationale Völkerrecht an jeder Lebenswirklichkeit und substanzieller Beziehungswahrheit  vorbei, sich zur Nationalstaaten übergeordnete Instanz zu etablieren, damit diese nach unten jede Substanz auf dieser Erde entsprechend weiter unterdrücken, so wie es der Vatikan im 2. Römischen Reich mit seinen Dogmen, nun hin zum 3. Römischen Weltreich der EU aufgegleist hat...


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Human Systems fulfill the relevant options of their substance;
OPTION II can be modeled with relevant open-ended generative principles!
The ZG-zeitgeist makes people dance around its prevailing icons;
in permanently self-destructive ways, from to Golden Calf to Stephen Hawking,
as a
science idol; we rather need a sustainably lifefulfilling think-system - here you find it!

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